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rolyb
Administrator

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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Augsburg
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Verfasst am:
13.04.2008, 12:54 |
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Ab April nur noch Modelle mit aktueller Norm zulässig
Bonn, 4. April 2008 (DVR) - Zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen müssen amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen verwendet werden. So steht es im Gesetz. Ob ein Sitz "amtlich genehmigt" ist, erkennt man am ECE-Zeichen und der mehrstelligen Prüfnummer, die als Aufnäher oder Aufdruck am Sitz angebracht sind.
Ab dem 8. April 2008 gibt es hier eine wichtige Neuerung: Es dürfen nur noch Sitze verwendet werden, die den aktuellen Versionen der ECE-Norm, nämlich ECE 44-04 oder 44-03 entsprechen. Rückhalteeinrichtungen, die lediglich den älteren Fassungen ECE 44-02 und 44-01 genügen, dürfen nicht mehr benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung muss mit einem Bußgeld von 30 Euro gerechnet werden. Die Sitze und Sitzschalen, die nun aus dem Verkehr gezogen werden müssen, sind zum Teil über 13 Jahre alt. Sie entsprechen in wichtigen Punkten nicht mehr den aktuellen Standards. |
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