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rolyb
Administrator

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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Augsburg
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Verfasst am:
01.01.2009, 21:48 |
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Geplante Änderungen im Bußgeldkatalog - Höhere Geldbußen für Verkehrsverstöße
Das Bundeskabinett hatte am 21.05.2008 den von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.
Der Entwurf schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Geldbußen für die Verkehrsverstöße angehoben werden können, die Hauptunfallursachen sind.
Dazu wird die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße von 1500 Euro auf 3000 Euro und für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1000 Euro auf 2000 Euro erhöht. Die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße werden dann innerhalb dieses neuen Rahmens in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt.
Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen, bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.
Die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhungen der Bußgeldsätze sollen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden.
Am 10. Oktober 2008 hatte der Bundesrat der Änderung des Bußgeldkataloges zugestimmt. Nachdem der Bundestag am 13. November 2008 die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen und der Bundesrat am 19. Dezember 2008 im zweiten Durchgang die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt hat, können beide Änderungen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (geplant: Anfang 2009) in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick finden Sie unter:
Quelle: http://www.bmv.de/Verkehr-,1405.1494/Bussgeldkatalog.htm |
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