Der Bundesrat hat am 19.12.2008 einer Verordnung grundsätzlich zugestimmt, die den EU-Führerscheintourismus bekämpft.
Damit können zukünftig im Ausland erworbene Führerscheine abgelehnt werden, wenn erkennbar ist, dass ihren Inhabern zuvor die Fahrerlaubnis im Inland entzogen worden war – zum Beispiel wegen Alkohol- oder Drogenkonsums.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH mussten solche ausländischen EU-Führerscheine nahezu ausnahmslos auch in Deutschland anerkannt werden. Damit konnten die "Führerscheintouristen" die strengen deutschen Eignungsvorschriften und das eigentlich geltende Wohnsitzprinzip umgehen.
Der Bundesrat hat seine Zustimmung an zwei klarstellende Maßgaben geknüpft. Sie sollen unter anderem verhindern, dass Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten unangemessen bevorzugt werden. Sofern die Bundesregierung die Änderungen akzeptiert, kann die Verordnung wie geplant zum 19.01.2009 in Kraft treten.
Nächstes Thema anzeigen Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.