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Begleitetes Fahren mit 17?!

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Sandy
Gast






BeitragVerfasst am: 04.09.2009, 09:52 Antworten mit ZitatNach oben

Hallo...
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich hab neulich gehört, dass die Begleitperson gar nicht auf dem Beifahrersitz sitzen muss, sondern auch auf dem Rücksitz sitzen kann... Stimmt das?
rolyb
Administrator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 11.09.2009, 22:52 Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Sandy,

das Stimmt. Die Begleitperson muss nicht auf dem beifahrersitz sitzen. Es gibt dafür keine Regelungen, ausser das die Begleitperson dabei sein muss und auch an folgendes gebunden ist:

"Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren

Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:

- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.

Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung"

_________________
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