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Forum für (EX) Fahrschüler Willkommen im Bereich der Diskussionen sowie Fragen zu Verschiedenen Themen.

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Nachricht |
Sandy
Gast
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Verfasst am:
04.09.2009, 09:52 |
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Hallo...
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich hab neulich gehört, dass die Begleitperson gar nicht auf dem Beifahrersitz sitzen muss, sondern auch auf dem Rücksitz sitzen kann... Stimmt das? |
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rolyb
Administrator

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Augsburg
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Verfasst am:
11.09.2009, 22:52 |
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Hallo Sandy,
das Stimmt. Die Begleitperson muss nicht auf dem beifahrersitz sitzen. Es gibt dafür keine Regelungen, ausser das die Begleitperson dabei sein muss und auch an folgendes gebunden ist:
"Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung" |
_________________ -Lebe Dein Leben, Du hast nur eins- |
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